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Kemptener Reisemängeltabelle

03.04.2011 @ 17:00, ,

Die Kemptener Reisemangeltabelle ist eine von Prof. Ernst Führich (FH Kempten) initiierte Tabelle für die Bewertung eines Reisemangels im gerichtlichen Verfahren. Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, welcher Reisemangel zu welcher Minderung der Reisekosten führt. Als Richtlinie für die Rechtsprechung wurde dazu die so genannte Frankfurter Tabelle geschaffen. Sie gibt die zu erwartende Minderung des Reisepreises bei bestimmten, häufig auftretenden Reisemängeln für den Regelfall an. Sie ist nicht verbindlich.

Die Kemptener Reisemängeltabelle ist dagegen eine Sammlung von konkreten Urteilen. Sie gibt in Stichpunkten an, welches Urteil (Gericht und Aktenzeichen), bei welchem kurz beschriebenen Mangel welchen Minderungsbetrag ausgeurteilt hat. Diese Tabelle ist als Arbeitshilfe für Rechtsanwälte und Gerichte deutlich besser geeignet, da sich nachvollziehen lässt, welches Gericht aus welchen Gründen die Minderung zuerkannt hat. Hier werden auch von der Regel abweichende Fälle erfasst.

Alle Gerichte können sich bei der Beurteilung ihrer Fälle an dieser Tabelle orientieren, sind aber nicht daran gebunden.

siehe auch


* Reiserecht

Weblinks


* [http://www.reiserecht-fuehrich.de/ CCR Competenz Centrum Reiserecht von Prof. Führich, FH Kempten]
* [http://www.reiserecht-fuehrich.de/PDFs/Kemptener%20Reisem%E4ngeltabelle-2006-November.pdf Kemptener Reisemängeltabelle 2006] (PDF-Datei; 271 kB)
* [http://www.reiserecht-fuehrich.de/PDFs/KemptenerTab%202-2010.pdf Kemptener Reisemängeltabelle 2010] (pdf-Datei)

* [http://www.fuehrich.de/Kemptener%20Tab%205.03.2011.pdf Kemptener Reisemängeltabelle 2011] (pdf-Datei)

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Kategorie:Tourismus (Deutschland)
Kategorie:Werkvertragsrecht (Deutschland)
Kategorie:Reiserecht (Deutschland)

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